Brandschutz

Neu in Eigenverantwortung


Die Gewährleistung der Brandsicherheit bei Feuerungsanlagen liegt nicht mehr in der Zuständigkeit der Kaminfeger, sondern neu in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Bertreiberinnen und Betreiber der Feuerungsanlagen.
Das vom Parlament beschlossene Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen regelt die Einzelheiten.


Für Ihre Sicherheit rund um Ihre Feuerungsanlage wird unser Kaminfegerbetrieb stets bemüht sein, die Sicherheitsmängel (sofern ersichtlich) aufzudecken und Ihnen mitzuteilen. Eine optimale Betriebssicherheit wird mit einer regelmässiger Reinigung und Wartung durch den Kaminfeger sichergestellt.

 

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